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   BFH, 28.01.1991 - V S 9/90   

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https://dejure.org/1991,10289
BFH, 28.01.1991 - V S 9/90 (https://dejure.org/1991,10289)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1991 - V S 9/90 (https://dejure.org/1991,10289)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1991 - V S 9/90 (https://dejure.org/1991,10289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von hinreichenden Erfolgsaussichten hinsichtlich der Beantragung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.10.1989 - V B 18/89

    Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vor dem

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - V S 9/90
    Diese Voraussetzung ist dem Antragsteller aus dem Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1989 V S 3/89 (BFH/NV 1990, 517) bekannt, in dem sein Antrag auf Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die erste Abweisung seiner Restitutionsklage abgelehnt worden war.

    Dem Antrag auf Akteneinsicht war nicht zu entsprechen, weil nicht erkennbar ist, welche Umstände aus den Steuerakten für die im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Erfolgsaussichten für die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers von Bedeutung sein könnten (vgl. BFH in BFH/NV 1990, 517).

  • BFH, 20.04.1988 - X S 13/87

    Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - V S 9/90
    Hierzu gehört, daß er innerhalb der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde von einem Monat seit Zustellung des Urteils (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) das Zulassungsbegehren zumindest in laienhafter Weise substantiiert (vgl. BFH-Beschluß vom 20. April 1988 X S 13/87, BFH/NV 1988, 728, unter 2. b).
  • BFH, 24.11.1976 - II R 28/76

    Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten - Zeitpunkt - Antrag auf Verlegung -

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - V S 9/90
    Das rechtliche Gehör des Antragstellers (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -, § 76 Abs. 1 Satz 2, § 96 Abs. 2 FGO) durch Ablehnung der Aufhebung oder Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. November 1976 II R 28/76, BFHE 121, 132, BStBl II 1977, 293; Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 8) ist nicht verletzt worden.
  • BFH, 03.04.1987 - VI B 150/85

    Prozeßkostenhilfe - Antrag auf Bewilligung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - V S 9/90
    Dabei wird aber vorausgesetzt, daß der mittellose Beteiligte innerhalb der Rechtsmittelfrist alles ihm Zumutbare tut, um die Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH zu schaffen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573, unter II. 1.).
  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - V S 9/90
    Grundsätzlich wird zwar ein mittelloser Prozeßbeteiligter bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf PKH als verhindert angesehen, fristgerecht Rechtsmittel durch eine dazu nach Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG befugte Person einzulegen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62).
  • BFH, 13.10.1989 - V S 3/89
    Auszug aus BFH, 28.01.1991 - V S 9/90
    Diese Voraussetzung ist dem Antragsteller aus dem Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1989 V S 3/89 (BFH/NV 1990, 517) bekannt, in dem sein Antrag auf Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die erste Abweisung seiner Restitutionsklage abgelehnt worden war.
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